Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Nach Art. 2 Feiertagsgesetz (FTG) sind „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist“. Mit diesem Online-Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für Arbeiten dieser Art nach Art. 5 Feiertagsgesetz.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Hinweise:
- Genehmigungen bzw. Anzeigen, die nach anderen Vorschriften für die geplanten Arbeiten notwendig sind, werden durch diesen Antrag nicht ersetzt.
- Neben dem Arbeitszeitgesetz sind gegebenenfalls auch das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Frau Schellenberger (09221/940-230) und Herr Maiser (09221/940-356) gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich