Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Mit diesem Online-Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs mit wechselnden Einsatzstellen.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
- ohne Parkscheibe,
- im eingeschränkten Haltverbot,
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
- in Bewohner-Parkbereichen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gewerbeanzeige (nur bei erstmaliger Antragstellung)
- Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
ab 200,00 € pro Jahr (abhängig von der Anzahl der beantragten Kennzeichen)
Weitere Hinweise:
Die Ausnahmegenehmigung zum Parken ist für ein Jahr gültig.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Fischer (09221/940-202) oder Frau Bytyqi (09221/940-264) oder gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich