Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)

Mit diesem Online-Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs mit wechselnden Einsatzstellen.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
  • in Bewohner-Parkbereichen,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gewerbeanzeige (nur bei erstmaliger Antragstellung)
  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

ab 200,00 € pro Jahr (abhängig von der Anzahl der beantragten Kennzeichen) 


Weitere Hinweise:

Die Ausnahmegenehmigung zum Parken ist für ein Jahr gültig.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Fischer (09221/940-202) oder Frau Bytyqi (09221/940-264) oder gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich