Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)

Mit diesem Online-Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Tätigkeit als Sozialdienstleister mit wechselnden Einsatzstellen verwendet werden.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
  • in Bewohner-Parkbereichen,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Vertrag mit Sozialversicherungsträger
  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Genehmigungsgebühr je Parkausweis beträgt: 50,00 € pro Jahr 


Weitere Hinweise:

  • Die Ausnahmegenehmigung zum Parken ist für 1 Jahr gültig.
  • Pro Parkausweis ist das Hinterlegen von nur einem Kennzeichen möglich.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Fischer (09221/940-202) und Frau Bytyqi (09221/940-264) gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich