Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
Mit diesem Online-Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge, die für die Tätigkeit als Sozialdienstleister mit wechselnden Einsatzstellen verwendet werden.
Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:
- ohne Parkscheibe,
- im eingeschränkten Haltverbot,
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
- in Bewohner-Parkbereichen,
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Vertrag mit Sozialversicherungsträger
- Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Genehmigungsgebühr je Parkausweis beträgt: 50,00 € pro Jahr
Weitere Hinweise:
- Die Ausnahmegenehmigung zum Parken ist für 1 Jahr gültig.
- Pro Parkausweis ist das Hinterlegen von nur einem Kennzeichen möglich.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Fischer (09221/940-202) und Frau Bytyqi (09221/940-264) gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich