Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde

Mit diesem Online-Formular können Sie die Ausstellung eines Negativzeugnisses gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) für Ihren Hund beantragen. Ein Negativzeugnis ist notwendig bei Kampfhunden der Kategorie 2 gemäß § 1 Abs. 2 Bayerische Kampfhundeverordnung (KampfhundeVO).

Es wird zwischen zwei Arten von Negativzeugnissen unterschieden:

  • befristetes Negativzeugnis (bei Hunden bis zum Alter von 18 Monaten)
  • unbefristetes Negativzeugnis (bei Hunden ab einem Alter von 18 Monaten)

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Folgendes ist stets erforderlich:

  • aktuelles Foto des Hundes – Frontansicht
  • aktuelles Foto des Hundes – Seitenansicht
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Beleg-Art O)
  • ggf., falls sicherheitsrechtliche Auflagen anderer Gemeinden vorliegen: Kopie des Anordnungsbescheids

Bei unbefristeten Negativzeugnissen ist zusätzlich erforderlich:

  • Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen (,das dem Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes nachweist.)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Gebühren berechnen sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.


Weitere Hinweise:

  • Das Halten eines Kampfhundes ohne die erforderliche Erlaubnis kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro geahndet werden.
  • Beim Wechsel des Hundehalters verfällt das Negativzeugnis und muss vom neuen Halter neu beantragt werden.
  • Eine Liste der Hundesachverständigen in Ihrer Umgebung ist bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erhältlich.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Schellenberger (09221/940-230) gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich