Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen

Mit diesem Online-Formular kann die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung (Art. 19 Abs. 1 (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)) angezeigt werden bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung beantragt werden (Art. 19 Abs. 3 LStVG).

Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn

  • die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
  • es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll.

Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:

  • Öffentliches Feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
  • Konzerte
  • Tanzveranstaltungen

Für folgende Veranstaltungen kann hiermit keine Erlaubnis beantragt werden:


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtversicherung des Veranstalters
  • Sicherheitskonzept
  • Bei Einsatz eines Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
  • ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf / Programm 

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Gebühren werden je nach Verwaltungsaufwand und Veranstaltungsdauer berechnet.


Weitere Hinweise:

  • Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen.
  • Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
  • Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. 

Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Schellenberger (09221/940-230) gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich