Brauchtumsfeuer
Mit diesem Online-Formular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern. Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Eber (09221/940-301) und Frau Partheimüller (09221/940-300) gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich