Bürgerantrag / Einwohnerantrag

Mit diesem Online-Formular können Sie einen Bürgerantrag nach Art. 18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern stellen, um bürgernahe Anliegen und gemeindliche Angelegenheiten zur Behandlung in das zuständige Organ der Stadt Kulmbach einzubringen.


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • eingescannte Unterschriftenlisten

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Es werden keine Gebühren erhoben.


Hinweis zu der Unterschriftenliste:

Unterschriftsberechtigt sind alle Gemeindebürger

  • mit deutscher Staatsbürgerschaft,
  • mit vollendetem 18. Lebensjahr,
  • die nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde (bzw. dem Landkreis) ortsansässig sind.

Notwendiges Quorum:

Der Bürgerantrag muss von mindestens 1 % der Einwohner der Stadt Kulmbach unterschrieben sein.

Form:

Beachten Sie bitte, dass auf den eingescannten Listen der vollständige Name, die Anschrift und die eigenhändige Unterschrift der Teilnehmer ersichtlich sein müssen.


Weitere Hinweise:

Der Antrag darf keine Angelegenheit zum Gegenstand haben, für die innerhalb eines Jahres vor Antragseinreichung bereits ein Bürgerantrag gestellt worden ist.

Bei Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Geier (09221/940-208) gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich