Haltung gefährlicher Tiere
Mit diesem Online-Formular kann eine Genehmigung für die Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art) gemäß Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- aktuelles Führungszeugnis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Die Gebühr berechnet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.
Weitere Hinweise:
- Tiere einer wildlebenden Tiergattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht. Eine Beispielliste von gefährlichen Tieren finden Sie hier.
- Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier bzw. die Tiere ausüben.
Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Schellenberger (09221/940-230) gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich