Haltung gefährlicher Tiere

Mit diesem Online-Formular kann eine Genehmigung für die Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art) gemäß Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) beantragt werden.


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • aktuelles Führungszeugnis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Gebühr berechnet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.


Weitere Hinweise:

  • Tiere einer wildlebenden Tiergattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht. Eine Beispielliste von gefährlichen Tieren finden Sie hier.
  • Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier bzw. die Tiere ausüben.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Schellenberger (09221/940-230) gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich