Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO

Für Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche, für die der öffentliche Straßenraum in übermäßigem Ausmaß in Anspruch genommen wird, ist gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Erlaubnis notwendig. Mit diesem Online-Formular beantragen Sie diese Erlaubnis.

Als erlaubnisfähige Veranstaltungen gelten insbesondere:

  • Umzüge (z. B. Festumzüge, Faschingsumzüge)
  • Kirchliche Veranstaltungen (z.B. Prozession)
  • Motorsportliche Veranstaltungen (z.B. Rennen mit Kraftfahrzeugen, Ralley-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen)
  • Radrennen
  • Volksradfahren / Volkswanderungen
  • Triathlonveranstaltungen

Die erteilte Erlaubnis kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden sein, um der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen und das Risiko einer Gefährdung und Behinderung der teilnehmenden Personen und anderer von der Veranstaltung betroffener Personen so gering wie möglich zu halten.


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan bzw. Streckenplan
  • Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.


Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Gebühren berechnen sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.

Je nach Umfang der Veranstaltung können weitere vom Veranstalter zu tragende Kosten hinzukommen (z.B. für die verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Verkehrsbeschilderung und Ausschilderung von Umleitungsstrecken).


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass je nach Klassifizierung der Straßen, auf der eine Veranstaltung geplant ist (Bundes-, Staats-/Kreisstraße, Gemeindestraße) unterschiedliche Behörden verantwortlich sind: Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt oder Gemeinde.
  • Bitte beachten Sie, dass abhängig von Art und Größe der Veranstaltung auch weitere behördliche Genehmigungen erforderlich sein können, z. B. nach dem Gaststättenrecht oder dem Gewerberecht.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter Frau Schellenberger (09221/940-230) oder Herr Maiser (09221/940-356) gerne zur Verfügung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich