Fortführung eines Gewerbes durch eine Stellvertretung

Nach einer Entziehung zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine stellvertretende Person fortzuführen, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich