Fortführung eines Gewerbes durch eine Stellvertretung
Nach einer Entziehung zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine stellvertretende Person fortzuführen, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich