Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Über dieses Formular können Steinmetzbetriebe diese Genehmigung beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • bemaßte Grundriss-, Front- und Seitenansicht mit Ornament-/Symbolanordnung (Maßstab 1:10)
  • Angaben zum Material
  • Erklärung zur Herkunft des Materials als Beleg, dass die Herstellung ohne die schlimmsten Formen von Kinderarbeit erfolgte (siehe §37 der Bestattungssatzung)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der kommunalen Friedhofsgebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
  • Die jährliche Prüfung der Standsicherheit erfolgt durch ein Sachverständigenbüro. Sollte es hierbei zu Beanstandungen kommen erhält der Grabnutzungsberechtigte ein Aufforderung der Friedhofsverwaltung, den Mangel binnen einer Frist von 4 Wochen durch einen Fachbetrieb beseitigen zu lassen.
  • Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.

Kontakt für Rückfragen zum Formular:

Friedhofsverwaltung
Telefon: 09123 / 184 - 148
E-Mail: friedhof@lauf.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich