Brauchtumsfeuer
Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für diesen Antrag werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- schriftliche Anzeige mindestens eine Woche vorher (vgl. Art. 19 LStVG) unter Angabe der zuzulassenden Teilnehmer, des geplanten Ortes (mit Flurstücknummer und Eigentümer) und des Zeitraums, sowie eines Verantwortlichen mit telefonischer Erreichbarkeit vor Ort
durch welche Feuerwehr erfolgt die Absicherung der Feuerstelle
sofern ein gewerblicher Ausschank alkoholischer Getränke geplant ist wird zusätzlich ein Antrag nach § 12 GastG benötigt
Merkblatt:
Kontakt für Rückfragen zum Formular:
Ordnungsamt
Telefon: 09123 / 184 - 138
E-Mail: ordnungsamt@lauf.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich