Brauchtumsfeuer

Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für diesen Antrag werden keine Gebühren erhoben.

Weitere Hinweise:

  • schriftliche Anzeige mindestens eine Woche vorher (vgl. Art. 19 LStVG) unter Angabe der zuzulassenden Teilnehmer, des geplanten Ortes (mit Flurstücknummer und Eigentümer) und des Zeitraums, sowie eines Verantwortlichen mit telefonischer Erreichbarkeit vor Ort
    durch welche Feuerwehr erfolgt die Absicherung der Feuerstelle
    sofern ein gewerblicher Ausschank alkoholischer Getränke geplant ist wird zusätzlich ein Antrag nach § 12 GastG benötigt

Merkblatt:

Merkblatt zum Brauchtumsfeuer

Kontakt für Rückfragen zum Formular:

Ordnungsamt
Telefon: 09123 / 184 - 138
E-Mail: ordnungsamt@lauf.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich