Hund anmelden

Regelung

Für das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet der Stadt Lauf a.d. Pegnitz wird Hundesteuer erhoben.

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Steuerschuldner ist der Halter des Hundes.

Wurde für einen Hund für das Steuerjahr bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland Hundesteuer bezahlt, so wird diese Steuer auf die Steuerschuld des selben Steuerjahres bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz angerechnet. Mehrbeträge werden jedoch nicht erstattet.

Höhe der Hundesteuer

Die Steuer beträgt für jeden Hund 63,00 EURO pro Jahr. Für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, beträgt die Hundesteuer 31,50 EURO pro Jahr.
Für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden, beträgt die Hundesteuer ebenfalls 31,50 EURO pro Jahr. Als Einöde gilt dabei ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m. von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist.

Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m. von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.

Für Kampfhunde beträgt die Steuer das Zehnfache des einfachen Steuersatzes (erhöhter Steuersatz), also 630,00 EURO pro Jahr.
Bei Vorlage eines Negativzeugnisses beträgt die Steuerabgabe 126,00 EURO im Kalenderjahr.

Bei der Abmeldung des Hundes, ist die Hundesteuermarke bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Meldepflicht

Der Halter eines über vier Monaten alten Hundes hat den Hund bei der Stadt Lauf a.d. Pegnitz anzumelden. Bei der Anmeldung erhält der Hundehalter zur eindeutigen Identifizierung des Hundes ein Hundezeichen, durch das bei entlaufenen Hunden der Besitzer ermittelt werden kann. Das Tragen des Hundezeichens ist verpflichtend.
Hunde sind bei der Stadt Lauf a.d. Pegnitz abzumelden, wenn sie veräußert oder sonst abgeschafft wurden, wenn sie abhanden gekommen oder gestorben sind oder wenn der Hundehalter aus der Stadt Lauf a.d.Pegnitz weggezogen ist.

Entfallen bzw. Ändern sich die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ebenfalls mitzuteilen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
Sonstige Dokumente (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Datenweitergabe:

Ihre Daten werden weitergeleitet, falls Ihr Hund entlaufen oder aufgefunden worden ist.

Falls Sie mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine gesonderte Mitteilung (schriftlich oder per E-Mail) Ihres Einspruchs.

Kontakt für Rückfragen zum Formular: 

Finanzverwaltung
Telefon: 09123 / 184 - 191
E-Mail: steuer@lauf.de

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich