Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten

Gemäß § 56 Gewerbeordnung (GewO) sind einige Tätigkeiten im Reisegewerbe verboten.

Mit diesem Formular können Sie die Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten im Reisegewerbe beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • § 56 Gewerbeordnung mit einer Auflistung der im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten finden Sie hier.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich