An- oder Abmeldung geschützter Tiere

Über dieses Formular melden Sie die begonnene Haltung (durch Erwerb oder Zucht) oder das Ende der Haltung (durch Verkauf, Tod des Tieres, etc.) eines Tieres einer streng und/oder besonders geschützte (Wirbel-)Tierart gemäß Bundesartenschutzverordnung.

Die Anmeldung hat spätestens am Tag nach dem Erwerb oder der Geburt des Tieres zu erfolgen.

Die besonders und streng geschützten Tierarten werden in folgenden Listen geführt:

  • Anhänge A und B der EG-Verordnung Nr. 338/97 zum Washingtoner Artenschutzabkommen Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES),
  • Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG),
  • Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV),
  • alle europäischen Vogelarten.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Herkunftsnachweis bei Erwerb des Tieres (z.B. Zuchtbescheinigung, CITES-/EG-Bescheinigung)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Meldung ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Den Schutzstatus von Tieren können Sie im Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) abfragen: www.wisia.de.
  • Die Ausstellung einer EG-Bescheinigung (Vermarktungsbescheinigung, Vorlagebescheinigung, Transportbescheinigung) ist gebührenpflichtig.