Anmeldung gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung

Mit diesem Onlineformular kann die Durchführung gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen von Abfällen (z. B. Altkleider oder Elektroschrott) gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angezeigt werden.

Die Anzeige muss spätestens drei Monate vor Beginn der Sammlung bei der zuständigen Behörde erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Bei gemeinnütziger Sammlung:

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Trägers (nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsgesetz)
  • Kopie Vereinsregisterauszug
  • Nachweis über die Rückführung des Veräußerungserlöses bzw. Gewinns in die gemeinnützige Einrichtung

Bei gewerblicher Sammlung:

  • Kopie Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Bestätigung der Anzeige der Sammeltätigkeit gemäß § 53 KrWG (bei Sammlung in Eigenregie)

Bei Beauftragung eines gewerblichen Sammlers:

  • Vertragliche Vereinbarung mit gewerblichem Sammler (Vergütungsform)
  • Informationen zu Größe und Organisation des beauftragten gewerblichen Sammlers

Bei Aufstellung von Sammelcontainern:

  • Standortliste der Container
  • Genehmigung zur Aufstellung auf öffentlichem Grund (falls vorhanden)
  • Genehmigung zur Aufstellung auf Privatgrund (falls vorhanden)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die erhobenen Gebühren richten sich nach Größe und Umgang der Sammlung.
  • Die Mitteilung der Gebühr für die gestellte Anzeige erfolgt nach der Prüfung.