Anmeldung von Bienenhaltungen

Dieses Onlineformular dient der Anmeldung von Bienenhaltungen. Die Meldung umfasst die Anzahl der Bienenvölker und deren Standort sowie Angaben zum Handel mit dem gewonnenen Honig und Honigprodukten.

Die Haltung von Bienen muss spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde gemeldet werden (§ 1a Bienenseuchen-Verordnung).

Mit diesem Formular können Bienenvölker an bis zu 5 Standorten gemeldet werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Anmeldung werden keine Gebühren erhoben.