Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)

Über dieses Formular beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs mit wechselnden Einsatzstellen.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken:

  • ohne Parkscheibe,
  • im eingeschränkten Haltverbot,
  • an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr,
  • in Bewohner-Parkbereichen,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen,
  • in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten.

Mit dem Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung für maximal drei Fahrzeuge beantragt werden. Dabei können drei separate Parkausweise oder ein Parkausweis zur wechselnden Nutzung für drei Fahrzeuge beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Gewerbeanzeige (bei erstmaliger Antragstellung)
  • Kopie der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Genehmigungsgebühr je Parkausweis 
         1. Fahrzeug jedes weitere Fahrzeug
1 Jahr € 100,00 € 50,00 im gleichen Antragsverfahren
3 Jahre € 200,00 € 100,00 im gleichen Antragsverfahren
  • Die Zahlung kann erst nach Prüfung und Genehmigung per Überweisung erfolgen

Weitere Hinweise:

  • Gültigkeit: Die Ausnahmegenehmigung zum Parken kann für 1 Jahr oder 3 Jahre beantragt werden.