Immissionsschutzrechtliche Mitteilung zum beabsichtigten Genehmigungsverfahren
Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung notwendig (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG).
Die Arten von Anlagen, die von dieser Regelung betroffen sind, sind in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
Über dieses Formular können Sie eine Genehmigung oder eine Änderung einer bestehenden Anlage beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan (Maßstab 1:1000, mit Kennzeichnung des Betriebsgrundstückes und des Standortes der Anlage)
- Anlagen- und Betriebsbeschreibung (z.B. techn. Daten zu Maschinen)
- Fließbildschema der einzelnen Anlagenteile mit Kennzeichnung aller Emissionsquellen
- Maschinenaufstellungsplan
- Angaben zu wesentlichen Emissionsquellen (Luft, Erschütterungen, Lärm, Licht)
- Angaben zu Abfällen und Abwasser
- Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Angaben zur Entsorgung der Abfälle
- Sonstige Dokumente
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die anfallenden Kosten richten sich nach der Art der Anlage und den Investitionskosten (vgl. Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1).