Reisegewerbe Antrag Erlaubniserteilung

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich.

Als Reisegewerbe zählen Tätigkeiten, bei denen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren angeboten, verkauft, vertrieben oder angekauft werden oder Leistungen angeboten werden, z.B. Haustürgeschäfte, Anbieten von Waren und Leistungen von mobilen Verkaufsständen.

Weiterhin übt ein Reisegewerbe aus, wer volksfesttypische Geschäfte als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Abhängig von der kommunalen Regelung (z.B. Haftpflichtversicherung, Bescheinigung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) )

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Reisegewerbekarte: € 25,00 bis € 400,00 gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (5.III.5/23)
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug: je € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Weitere Hinweise:

  • Als Teil der Antragstellung sind ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG) und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (§ 150 Abs. 5 GewO) zu beantragen. Diese Dokumente werden der Zielbehörde durch die ausstellende Behörde direkt zugestellt.