Reisegewerbe Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten

Gemäß § 56 Gewerbeordnung (GewO) sind einige Tätigkeiten im Reisegewerbe verboten.

Mit diesem Formular können Sie die Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten im Reisegewerbe beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • § 56 Gewerbeordnung mit einer Auflistung der im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten finden Sie hier.