Erstattung Schülerbeförderung
Die Kostenfreiheit des Schulwegs wird grundsätzlich nur auf Antrag und jeweils für die Dauer eines Schuljahres genehmigt. Mit diesem Online-Formular können Sie die Erstattung für die Schulwegsfahrtkosten beantragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich