Erlaubnis zur Plakatierung
Mit Plakaten soll auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Damit liegt eine Sondernutzung vor.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Antrag auf Sondernutzung (Plakatierung)
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der erhobenen Gebühren entspricht den Vorgaben des Kommunalen Kostenverzeichnis Anlage 2 Tarifgruppe 630 je nach Antrag und Umfang der Bewilligung von 10,00 € -600 €.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich