Brauchtumsfeuer - Genehmigung beantragen

Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan des Veranstaltungsortes, auf welchem auch die Zufahrt zweifelsfrei erkennbar ist
  • Flurnummern und Gemarkung der vorgesehenen Grundstücke
  • Name und Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer/Pächter

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.

Weitere Hinweise:

  • Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
  • Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
  • Sollte auch eine Bewirtung erfolgen, so ist zusätzlich ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes erforderlich und es müssen (mobile) Toiletten vorgehalten werden.
  • Bitte denken Sie an den Versicherungsschutz für diese Veranstaltung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich