Brauchtumsfeuer - Genehmigung beantragen
Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan des Veranstaltungsortes, auf welchem auch die Zufahrt zweifelsfrei erkennbar ist
- Flurnummern und Gemarkung der vorgesehenen Grundstücke
- Name und Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer/Pächter
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
- Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
- Sollte auch eine Bewirtung erfolgen, so ist zusätzlich ein Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes erforderlich und es müssen (mobile) Toiletten vorgehalten werden.
- Bitte denken Sie an den Versicherungsschutz für diese Veranstaltung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich