Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung.
- Die Gebühren werden mit Bescheiderteilung angefordert.
Weitere Hinweise:
- Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern und nicht reflektieren.
- Die Werbeträger müssen hinsichtlich der Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen.
- Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.
- Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen keine Löcher gegraben werden.
- Durch die Befestigung von Werbeträgern an Laternenmasten, Bäumen oder Verkehrsschildern z.B. mithilfe von Kabelbindern dürfen keine Beschädigungen entstehen.
- Unansehnliche oder beschädigte Werbeträger sind vom Antragsteller, auch ohne weitere Aufforderung, instand zu setzen. Werbeträger, die Anlass zu Beanstandungen geben, sind umgehend, spätestens jedoch 3 Tae nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen.
- Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die Veranstaltung verantwortlichen Unternehmens versehen sein.
- Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustsand zu verlassen.
- Die Werbeträger sind spätestens 4 Tage nach Veranstaltungsende abgebaut sein.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich