Haltung gefährlicher Tiere - Genehmigung beantragen

Die Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art/Kampfhund) bedarf gemäß Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Art. 37 der Genehmigung.

Tiere einer wildlebenden Tiergattung gelten als gefährlich, wenn von ihnen erfahrungsgemäß Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz ausgeht.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist; das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration kann durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird.

Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier / die Tiere ausüben.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung
  • Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung (Liebhaberei ist kein berechtigtes Interesse)
  • Nachweis der Sachkunde zur Haltung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Bearbeitung wird im Normalfall eine Gebühr zwischen € 25 und € 400 erhoben.
  • Die Zahlung wird mit Erteilung des Bescheids angefordert.

Weitere Hinweise:

Sollte zum Antrag die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses erforderlich sein, so werden wir dies nachfordern.

Eine Beispielliste von gefährlichen Tieren finden Sie hier.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich