Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
bis zu
1. Woche - € 30,00
2. Woche - € 50,00
3. Woche - € 65,00
4. Woche - € 75,00
für jede weitere Woche € 10,00
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen. Bei einer Vollsperrung (mit Umleitung) wird der doppelte Gebührensatz erhoben.
Bei Nichteinhaltung der Frist:
- mind. 7 Tage vor Beginn der Maßnahmen, ansonsten + € 25,00
- mind. 14 Tage vorher bei Vollsperrungen, ansonsten + € 25,00
Aufstellung eines Containers (ca. 4 Wochen Stellfrist) - € 25,00
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich