Antrag auf Herstellung eines Grundstücksanschlusses für Trinkwasser

Bevor die Trinkwasseranlage des Grundstückseigentümers hergestellt oder wesentlich geändert wird, sind bei den Gemeindewerken folgende Unterlagen in doppelter Fertigung, zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Antrag, einzureichen:

•      Eine Beschreibung der geplanten Anlage des Grundstückseigentümers und ein Lageplan im Maßstab 1 : 1000

•      Der Name des Unternehmers, der die Anlage errichten soll

•      Angaben über eine etwaige Eigenversorgung

•      Im Fall des § 4 Abs. 3 der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt, die Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten

Alle Unterlagen sind von den Bauherren und Planfertigern zu unterschreiben.

 

Auszug aus der Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt:

§ 4 Abs. 3 Wasserabgabesatzung -WAS-

Die Gemeinde kann den Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung versagen, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert, es sei denn, der Grundstückseigentümer übernimmt die Mehrkosten, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängen und leistet auf Verlangen Sicherheit.

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  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich