Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Nach Art. 2 Feiertagsgesetz (FTG) sind „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist“.
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für Arbeiten dieser Art nach Art. 5 Feiertagsgesetz.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet.
Weitere Hinweise:
- Genehmigungen bzw. Anzeigen, die nach anderen Vorschriften für die geplanten Arbeiten notwendig sind, werden durch diesen Antrag nicht ersetzt.
- Neben dem Arbeitszeitgesetz sind auch das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich