Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Grundsätzlich ist die Verwendung von Gartenwasserzählern in der Gemeinde Neuenmarkt möglich und erlaubt. Gemäß unserer Satzung bestehen folgende Voraussetzungen, um einen Gartenwasserzähler nutzen zu können:

  • Der Wasserzähler muss geeicht sein
  • Der Wasserzähler muss fest installiert sein (kein aufgesteckter Wasserzähler)
  • Der Gebührenpflichtige hat den Gartenwasserzähler auf eigene Kosten anzuschaffen und fest installieren zu lassen.
  • Der Wasserzähler muss verplombt sein.

Nach Antragstellung kommt unser Wasserwart für die Verplombung bei Ihnen vorbei. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die verbrauchten Wassermengen bei der Abwassermenge entsprechend abgezogen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich