Baumfällgenehmigung
Mit diesem Onlineformular kann die Genehmigung für eine Fällung eines gemäß gemeindlicher Baumschutzverordnung geschätzten Baumes auf privatem Grund beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Für die Antragstellung sind stets einzureichen bzw. anzugeben:
- Adresse der Eigentümer:in mit E-Mail und Telefonkontakt
- Lageskizze bzw. nachvollziehbare Angaben zum Baumstandort
- Fotos der Bäume (nicht zwingend)
- Angabe der Baumart und des Stammumfanges
- Baumgutachten bzw. artenschutzrechtliche Prüfung (nur falls vorhanden oder bei Erfordernis nach § 10 Abs. 3 der Baumschutzverordnung)
Link der Baumschutzverordnung: https://www.neufahrn.de/fileadmin/user_upload/VO3._Baumschutzverordnung.pdf
Bei Antrag als Miteigentümer*in bei Wohnungseigentumsanlagen:
- Beschluss der Eigentümerversammlung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich