Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben (Stand 01.01.2023):

Parkbuchten im Stadtgebiet

bis 4 Tage vorher beantragt unter 4 Tagen beantragt
bis 1 Woche 15,- EUR 30,- EUR
1 Woche bis 1 Monat 25,- EUR 50,- EUR
1 Monat bis 3 Monate 50,- EUR 100,- EUR
3 Monate bis 6 Monate 100,- EUR 200,- EUR
ab 6 Monaten 200,- EUR 400,- EUR

Einengung der Fahrbahn oder Radweg-/Gehwegbereich

bis 4 Tage vorher beantragt unter 4 Tagen beantragt
bis 1 Woche 15,- EUR 30,- EUR
1 Woche bis 2 Wochen 25,- EUR 50,- EUR
2 Wochen bis 1 Monat 50,- EUR 100,- EUR
1 Monat bis 3 Monate 100,- EUR 200,- EUR
3 Monate bis 6 Monate 200,- EUR 400,- EUR
ab 6 Monaten 300,- EUR 600,- EUR

Vollsperrung der Fahrbahn oder Radweg-/Gehwegbereich

bis 4 Tage vorher beantragt unter 4 Tagen beantragt
bis 1 Woche 15,- EUR 30,- EUR
1 Woche bis 2 Wochen 50,- EUR 100,- EUR
2 Wochen bis 1 Monat 100,- EUR 200,- EUR
1 Monat bis 3 Monate 200,- EUR 400,- EUR
3 Monate bis 6 Monate 300,- EUR 600,- EUR
ab 6 Monaten 400,- EUR 800,- EUR

Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise:

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.

Vor einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist ein Antrag auf Aufgrabung, sofern notwendig, unter tiefbau@neuoetting.de zu stellen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich