Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen

Mit diesem Onlineformular kann die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung angezeigt werden (nach Art. 19 Abs. 1 (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)) bzw. die Veranstaltung zur Veranstaltung zur öffentlichen Vergnügung werden (nach Art. 19 Abs. 3 (LStVG).

Die Veranstaltung öffentliche Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn

  • 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
  • es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besucher sabs. handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen soll.

Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:

  • Öffentliche feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
  • Konzerte
  • Tanzveranstaltungen
  • Filmvorführungen

Für folgende Veranstaltungen kann keine Erlaubnis beantragt werden:

  • Motorsportliche Veranstaltungen
  • Erteilung einer Erlaubnis gemäß ' 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Planen Mit ein gezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtpflicht versicherung des Veranstalters
  • Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besucher
  • Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach ' 34a Gewerbeordnung
  • Das ist nicht der Vordermann. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf / Programm (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • € 30,00

Weitere Hinweise:

  • Bei geplantem Alkoholausschank ist vor. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Nr. 12 GastG) trennt zu beantragen.
  • Musikvereine sind bei der GEMA getrennt.
  • Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist nicht vor. eine Genehmigung gemäß Nr. 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
  • Bitte beachten Sie das im Landkreis Freyung-Grafenau initiierte Projekt "7 aus 14". Ein entsprechendes Merkblatt erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bei Herrn Wurm, Tel. 08558/9603-10.

Login mit Mein Unternehmenskonto

Nach Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto – wird der Antrag mit den von Ihnen in Ihrem Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Login mit Mein Unternehmenskonto“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
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  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich