Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
Mit diesem Onlineformular kann die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung angezeigt werden (nach Art. 19 Abs. 1 (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)) bzw. die Veranstaltung zur Veranstaltung zur öffentlichen Vergnügung werden (nach Art. 19 Abs. 3 (LStVG).
Die Veranstaltung öffentliche Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn
- 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
- es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besucher sabs. handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen soll.
Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:
- Öffentliche feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
- Konzerte
- Tanzveranstaltungen
- Filmvorführungen
Für folgende Veranstaltungen kann keine Erlaubnis beantragt werden:
- Motorsportliche Veranstaltungen
- Erteilung einer Erlaubnis gemäß ' 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan des Veranstaltungsortes: Planen Mit ein gezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
- Haftpflichtpflicht versicherung des Veranstalters
- Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besucher
- Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach ' 34a Gewerbeordnung
- Das ist nicht der Vordermann. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
- Veranstaltungsablauf / Programm (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- € 30,00
Weitere Hinweise:
- Bei geplantem Alkoholausschank ist vor. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Nr. 12 GastG) trennt zu beantragen.
- Musikvereine sind bei der GEMA getrennt.
- Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist nicht vor. eine Genehmigung gemäß Nr. 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
- Bitte beachten Sie das im Landkreis Freyung-Grafenau initiierte Projekt "7 aus 14". Ein entsprechendes Merkblatt erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung bei Herrn Wurm, Tel. 08558/9603-10.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich