Hund anmelden
Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung machen machen werden.
Die Hundesteuer wird erhoben:
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer nach Maß gabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.
Jährliche anfallende Hundesteuer:
- Für jeden Hund: € 30,00
- Kampfhund: € 200,00
Die Regelungen zu den einzelnen Tatbeständen der Steuerbefreiung etc. entnehmen Sie bitte der auf unserer Homepage veröffentlichten Hundesteuersatzung.
Sie kann im Antrag, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich