Parkerleichterung

Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden:

  • Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)
  • Parkerleichterung für besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung (oranger Parkausweis)

Hinweise zum blauen Parkausweis:

Eine Erteilung ist möglich bei Den folgenden Voraussetzungen:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis
  • Blindheit mit Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis
  • Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z.B. Contergangeschädigte)

In diesen Fällen kann ein europaweiter Park für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigungberechtigt für Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Hinweise zum orangen Parkausweis:

Möglich bei den Voraussetzungen:

  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen "G" und "B" im Schwerbehindertenausweis und ein Grad der Behinderung von mind 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren unteren (und die Lendenwirbelsäule, Links sich diese auf dem Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen "G" und "B" im Schwerbehindertenausweis und ein Grad der Behinderung von mind. 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Oder der Atmungsorgane.
  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulkerosa mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %.
    • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem anerkannten Grad der Behinderung von mind 70 %.
  • Falls sonstige vorliegen, die ähnlich schwerwiegenden Beeinträchtigungen wie die genannten Voraussetzungen nach sich ziehen, kann durch Nachweis er auch Voraussetzungen ein Ermin.

In diesen Fällen kann ein deutschlandweit gültige parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Rentenbescheid (optional)
  • Bescheinigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
  • Sonstige Sen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Ergänzung zum blauen Parkausweis:

Für die Erstellung des Ausweises wird "Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)" zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich