Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, so können Sie die Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.
Der Zähler ist entsprechend der Eichordnung alle sechs Jahre zu eichen. Wird ein Nachweis über die Eichung nicht automatisch eingereicht, kann der Zähler nicht berücksichtigt werden.
Der Wasserzähler ist frostsicher durch eine Fachfirma, wenn möglich in die Hauptleitung, einzubauen und zu verplomben.
Der Abnehmer versichert, dass das über den Gartenzähler bezogene Wasser nicht dem Abwasserkanal zugeführt wird.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich