Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis / Plakatierungserlaubnis)).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- schriftlicher Antrag via Post oder E-Mail
Inhalt des Antrags:
- Verantwortlicher (Name, Anschrift, weitere Kontaktdaten)
- Plakatierungsgrund (Veranstaltungsname, etc.)
- Plakatierungsdauer (Zeitraum Anfang und Enddatum)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 30,00 € zuzüglich 2,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben.
- Ortansässige Vereine (z.B. Sportverein , o.Ä) und Einrichtungen (z.B. BRK, o.Ä.) sind von der Pauschalgebühr befreit.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich