Hundesteuer; Anmeldung eines Hundes
Mit diesem Online-Dienst können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt
oder ob Sie Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend machen wollen.
Anmeldepflicht:
Anmeldepflichtig sind Hunde ab einem Lebensalter von vier Monaten.
Steuersatz:
Die Steuer beträgt
- für den 1.Hund 40,00 EUR,
- für den 2.Hund 80,00 EUR,
- für den 3.Hund und jeden weiteren Hund 100,00 EUR,
- Für Kampfhunde beträgt die Steuer 400,00 EUR. Kampfhunde der Kategorie I sind nicht zulassen.
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten. Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Weiterführende Informationen:
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie der Hundesteuersatzung und der Änderungssatzung zur Hundesteuer entnehmen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich