Entwässerungsantrag

Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung anzuschliessen.

Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.

Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:1000)
  • Grundrisszeichnungen (Maßstab 1:1000)
  • Erläuterungsbericht

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den kommunalen Satzungen.

Weitere Hinweise:

  • Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung.
  • Die Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen
  • Der Antragsteller erkennt sämtliche Bedingungen der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung an und stellt zur Verlegung der Haupt- und Anschlussleitungen und deren Nebenanlagen, soweit erforderlich, dem Bauhof das Grundstück zur Verfügung.
    Dies gilt auch für die Überleitungen an andere Grundstücke, wenn keine andere Anschlussmöglichkeit besteht oder diese erhebliche Mehrkosten bereitet.
    Der Anschluss kann abgelehnt werden, wenn die Lage des Grundstücks oder sonstige technische Gründe besonders aufwendige und unwirtschaftliche Maßnahmen erfordern. Für diesen Fall verpflichtet sich der Antragsteller zur Übernahme der Mehrkosten.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich