Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Die Antragstellung muss mindestens 7 Tage vor Beginn der Plakatierung erfolgen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten können, melden Sie sich bitte zusätzlich telefonisch unter 0911-9691-1320.
Eine verspätete Antragstellung führt außerdem zu erhöhten Gebühren.
Für die Antragstellung benötigen wir von Ihnen folgende Daten:
- Daten des Antragsstellers (Adresse, Telefonnummer, Email)
- ggf. Name der antragstellenden Firma, Partei oder des Vereins
- Anzahl der Plakate
- geplanter Zeitraum der Plakatierung
- Anlass der Plakatierung (Kurzform)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich