Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle/Sondernutzungserlaubnis
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- ggf. Regel- oder Verkehrszeichenplan
- RSA21-Zertifikat
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Gebühren sind von der Art und Dauer der Sondernutzung abhängig. Wir werden Ihnen eine entsprechende Anordnung zusenden.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise:
Reichen Sie dieses Formular mindestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten (bei Vollsperrungen mindestens vier Wochen vorher) ein.
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch die Antragsteller zu tragen.
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an verkehrswesen@oberasbach.de .
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich