Zuteilung Hausnummer

Mit diesem Onlineformular können Sie für ein bestehendes Gebäude, einen Neubau oder ein Grundstück die Zuteilung einer neuen Hausnummer oder die Änderung einer bestehenden Hausnummer beantragen.

Allgemeines

  • Hausnummern werden auf Antrag zugeteilt, wenn das Gebäude im Rohbau hergestellt ist. Wird ein Antrag nicht spätestens zur Bezugsfertigkeit des Bauwerks gestellt, teilt der Markt Oberelsbach eine Hausnummer von Amts wegen zu. Für Gebäude, die von einer generellen Umnummerierung betroffen sind, werden die neuen Hausnummern grundsätzlich von Amts wegen zugeteilt.
  • Jedes Gebäudegrundstück erhält in der Regel eine Hausnummer. Mehrere Grundstücke können eine gemeinsame Hausnummer erhalten, wenn die darauf befindlichen Gebäude eine wirtschaftliche Einheit bilden. Von mehreren auf einem Grundstück errichteten Gebäuden kann jedes Gebäude eine eigene Hausnummer erhalten.
  • Für Grundstücke mit geringfügigen Bauwerken, die ausschließlich anderen als Wohnzwecken dienen, oder für einzelne solcher Bauwerke, werden Hausnummern nur zugeteilt, wenn für die Postzustellung oder sonst wie ein öffentliches Interesse oder Bedürfnis besteht.


Weitere Ausführungen finden Sie in der Satzung des Marktes Oberelsbach über Straßennamen und Hausnummerierung auf unserer Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Bürger / Rathaus / Satzungen.

Der Antrag kann nur von den jeweiligen Grundstückseigentümern gestellt werden. Ein Antrag von Mietern, Pächtern oder dergleichen ist nicht zulässig.

Die Möglichkeit zur Vergabe einer Hausnummer wird nach der Antragstellung durch die Verwaltung des Marktes Oberelsbach überprüft.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

• Schriftlicher Antrag

• Lageplan

• Ggf. Kopie Baugenehmigung

 

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenordnung. Der Kostenschuldner erhält eine Rechnung.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich