Entwässerungsantrag

Über dieses Formular beantragen Sie die Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Oberhaid 

Wir verweisen auf die Vorgaben der derzeit geltenden Entwässerungssatzung (EWS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Oberhaid.

Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich:

  • Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1000
  • Grundrissplan M 1:100, aus dem der Verlauf des Anschlusses an das Leitungsnetz der Gemeinde ersichtlich ist (sofern ein Entwässerungsplan bei der Baueingabe nicht beigefügt war)
  • Bei gewerblichen Anlagen Betriebsbeschreibungen im Bezug auf Bedarf und Menge
  • Erlaubnis bzw. Grunddienstbarkeit der Eigentümer bei Inanspruchnahme von öffentlichem Straßengelände oder nicht im Eigentum befindlicher Grundstücke

 Wichtig für den Anschlussnehmer:

  • der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde selbst hergestellt, erneuert, verändert oder beseitigt. Die Gemeinde kann die Ausführung der Arbeiten durch einen von ihr beauftragten Bauunternehmer ausführen lassen
  • die Arbeiten sind auf dem zu erschließenden Grundstück vom Anschlussnehmer selbst nach einschlägigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ggf. den Weisungen der Gemeinde auszuführen
  • vor Beginn der Arbeiten muss die Lage, Führung und lichte Weite des Anschlusses von einem Vertreter der Gemeinde festgelegt werden
  • der Graben des Anschlusses darf nicht eher verfüllt werden, bis eine Abnahme des Anschlusses durch die Gemeinde Oberhaid erfolgt ist; die Abnahme ist spätestens am vorhergehenden Arbeitstag im Bauamt zu beantragen. Ohne Abnahme verfüllte Anschlussgräben sind zur Begutachtung wieder freizulegen. Unsachgemäß angeschlossene Leitungen sind zu erneuern. Die dabei anfallenden Mehrkosten trägt der Antragsteller. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung der Arbeiten kann die Benutzung des Anschlusses untersagt werden
  • die Gemeinde ist von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung der Verpflichtung des Anschlussnehmers gegen die Gemeinde ergeben können.
  • der Anschlussnehmer ist für den ordnungsgemäßen Zustand und die vorschriftsmäßige Benutzung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung verantwortlich und haftbar. Beschädigungen der Hausanschlüsse wie Bruch, Undichtigkeiten und sonstige Störungen sind unverzüglich der Gemeinde Oberhaid mitzuteilen
  • die Kosten für die Herstellung, Erneuerung oder Veränderung des Anschlusses sind vom Anschlussnehmer zu tragen; die Gemeinde kann einen Kostenvorschuss verlangen
  • die Abnahme durch einen Vertreter der Gemeinde Oberhaid ist verpflichtend.
  • ein Prüf- oder Kontrollschacht muss unmittelbar an der Grundstücksgrenze angelegt werden
  • die Keller- bzw. Hausdrainage und sonstiges Grund- oder Brunnenwasser dürfen nicht an eine Schmutz- oder Mischwasserkanalisation angeschlossen werden
  • der Grundstückseigentümer muss sich gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz durch Einbau geeigneter Rückstausicherungen schützen
  • das Schmutzwasser muss ungeklärt und unmittelbar in den öffentlichen Kanal geleitet werden
  • feste, feuergefährliche, zerknallfähige Stoffe und schädliche oder giftige Abwässer, Stallabwässer sowie Stoffe, die die Leitung verstopfen können, dürfen nicht in das Abwassernetz eingeleitet werden.

Mehrere Entwässerungsanschlüsse

Sollte es sich bei dem zu installierenden Entwässerungsanschluss um einen weiteren (zweiten) Grundstücksanschluss handeln, ist neben dieser Antragstellung eine separate Vereinbarung mit der Gemeinde Oberhaid über die Errichtung des Anschlusses zu treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter, Herr Klarmann (Tel.: 09503 / 9223 - 51, E-Mail: klarmann@oberhaid.de)

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
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  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich