Sondernutzung von Straßen
Grundsätzlich dürfen öffentliche Straßen nur im Rahmen des Gemeingebrauchs, also in der Regel für den fließenden und ruhenden Verkehr, genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, z.B. zum Aufstellen eines Baucontainers, stellt eine Sondernutzung dar, die nach Art. 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes einer Erlaubnis des Straßenbaulastträgers (Gemeinde oder Landkreis) bedarf. Mit diesem Formular können Sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet. Sie betragen zwischen € 10,00 und € 150,00.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Lageplan, auf dem die Sondernutzungsfläche gut erkennbar eingezeichnet ist
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich