Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, müssen gemäß kommunaler Wasserabgabesatzug (WAS) in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.

Die Intention des Anschluss- und Benutzungszwanges ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden oder eine Beschränkung der Benutzungspflicht erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Regel in der WAS genauer geregelt.

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Eigengewinnungsanlage für Wasser errichtet haben, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen.

Über dieses Formular beantragen Sie die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung:

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie die Vorgaben der kommunalen Wasserabgabesatzung (WAS).
  • Die Genehmigung/Abnahme einer Regenwassernutzungsanlage oder eines Brunnens ist separat zu beantragen.
  • Die Errichtung, Inbetriebnahme und Änderung solcher Anlagen ist dem Landratsamt Hof (Gesundheitsamt) anzuzeigen.
  • Die Trennung der Rohrleitungen von Trinkwasser und Brauchwasser ist sicherzustellen. Weiterhin sind die getrennten Rohrleitungen der Wassersysteme durch farbliche Markierung und/oder Beschriftung kenntlich zu machen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich