Entwässerungsantrag
Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, müssen in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.
Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung eines Grundstücksanschlusses.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Eine Gebühr für den Antrag wird nicht erhoben.
Weitere Hinweise:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung (EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Oberkotzau.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich