Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung

Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung bzw. Änderung einer Wasserzuleitung vom öffentlichen Gut auf Privatgrund.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan M = 1:200 mit Darstellung der Anschlussleitung
  • Planauszug mit Markierung der Stelle der Wanddurchführung und Angabe des zugelassenen Wanddurchführungssystems (Hersteller / Typ)
  • Kennzeichnung der gewünschten Lage des Wasserzählerstandortes
  • Hydraulische Berechnung bei gewerblichen Bauten und Wohngebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten

Zusätzliche Anlagen (sofern erforderlich):

  • Gestattungsvertrag/Grundbuchauszug (bei Benutzung anderer Grundstücke)
  • Bodengutachten (z.B. bei Versickerungsanlagen)
  • Bemessung, Abscheider, Rückhaltebecken, Versickerungsanlagen

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Grundlagen der Verrechnung Trinkwasserversorgung sind die Wasserabgabensatzung der Stadt Obernburg sowie die Beitrags- u. Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung der Stadt
    Obernburg (BGS/WAS) - Link

Weitere Hinweise:

  • Die Antragsbearbeitung bedarf bis zu 8 Wochen.
  • Die Arbeiten werden erst nach Angebotsannahme und Zahlungseingang des Angebotsbetrages auf das Konto der Stadt Obernburg eingeplant und ausgeführt.
  • Für die Einplanung und Arbeitsvorbereitung (nach Zahlungseingang) werden ca. 10 Werktage benötigt.

Technische Anschlussbedingungen:

Bestellung
Benötigen Sie einen Wasseranschluss für Ihr Bauvorhaben, oder beabsichtigen Sie eine Änderung Ihres Wasserhausanschlusses? Dann füllen Sie bitte das beiliegende Antragsformular zusammen mit dem von
Ihnen mit der Installation von Heizung und Sanitär beauftragten Installateur sowie Tiefbauer für Erdarbeiten aus und senden es vor Beginn der Bauarbeiten gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen (Lageplan, etc.) an die Stadt Obernburg am Main.


Eigenleistung
Da Sie meist von anderen Versorgern, wie etwa Telekom, Vodafone oder Erdgas-Anbieter ebenfalls Hausanschlüsse benötigen, und diese meist in einer gemeinsamen Leitungstrasse verlegt werden können, überlassen wir die Ausführung der Erdarbeiten im Idealfall Ihnen bzw. der von Ihnen beauftragten Fachfirma. So können Sie dann durch einen gemeinsamen Leitungsgraben Kosten sparen. Ob dies in genannter Art und Weise durchgeführt werden kann, bedingt jedoch einer Beurteilung der Stadt Obernburg und muss in jedem Einzelfall für sich im Vorfeld überprüft werden.


Hausanschlussraum / Mauerdurchführung
Im Normalfall wird von der Straße kommend die Hausanschlussleitung in einen geeigneten Kellerraum verlegt und dort Ihr Wassermesser montiert. Die Mauerdurchführung in den Hausanschlussraum kann bereits
beim Erstellen des Rohbaus mit eingebaut werden. Für eine fachgerechte Durchführung und Abdichtung hat der Bauherr Sorge zu tragen (Die Stadt Obernburg führt keine Abdichtungsarbeiten durch und  übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung!). Bei der Festlegung der Lage Ihres Hausanschlusses nehmen wir soweit wie möglich auf Ihre Belange Rücksicht. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über die genaue von Ihnen gewünschte Lage Ihres Hausanschlusses.

Kosten
Hausanschlusskosten:
Die von uns erbrachten Leistungen zur Erstellung des Hausanschlusses im privaten Grundstücksbereich werden nach dem bei Ihnen benötigten Zeit- und Materialaufwand abgerechnet. Alle Kosten im öffentlichen Straßenbereich gehen zu Lasten der Stadt Obernburg am Main (Ausgenommen sind Zweitanschlüsse).

Wie geht es weiter?
Sobald Ihr Antrag bei uns vorliegt, erhalten Sie eine Kostenschätzung über die Erstellung des Hausanschlusses (ohne Bau- und Erdarbeiten). Nach dem Eingang der Kostenübernahmeerklärung / Auftrag bei
uns kann der Anschluss ausgeführt werden. Die Koordinierung der meist erforderlichen Erdarbeiten und den Anschlusstermin bitten wir mit Herrn Blohm (Bauamt Obernburg / Angelegenheiten für Tiefbau) unter Tel. 0151/67022063, Mail: oliver.blohm@obernburg.de abzustimmen.

Bauwasser
Schon bevor ein Haus steht, wird meist Wasser benötigt. Um für die Bauzeit einen Bauwasseranschluss einzurichten, beantragen Sie bzw. die Baufirma einen Bauwasseranschluss (Bitte Online-Antragsformular ausfüllen und an die Stadt Obernburg senden). Weitere Informationen, wo Sie das Bauwasser entnehmen können, erhalten Sie von Herrn Frenzl (Bauamt Obernburg / Angelegenheiten für Tiefbau) - Kontakt s. unten.

Baubesprechung
Vor Baubeginn muss mit dem Wasserwerk eine Baubesprechung vereinbart werden!
Hierfür steht Ihnen unser Wassermeister Hr. Bernard unter 0175/6121655 zur Verfügung.

Wasserzählerschacht
Sollte eine Anschlussleitung länger als 15 Meter sein muss ein Wasserzählerschacht, an der Grundstücksgrenze, errichtet werden. Die hierfür anfallenden Kosten hat der Eigentümer zu tragen.

Hausinstallation
Die Hausinstallation darf nur durch einen Vertragsinstallateur ausgeführt, geändert oder instandgesetzt werden. Sie muss den anerkannten Regeln der Technik DIN-DVGW entsprechen.

Inbetriebsetzung der Kundenanlage
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage (Einbau des Wasserzählers) nach Wasserabgabensatzung erfolgt durch die Wasserversorgung der Stadt Obernburg am Main. Sie ist vom ausführenden Vertragsinstallateur zu beantragen.

Zugänglichkeit der Leitungen
Der Hausanschluss darf nicht (auch nicht zu einem späterem Zeitpunkt) überbaut werden.


Datenspeicherung
Die im Zusammenhang mit dem Antrag anfallenden Daten werden von der Stadt Obernburg am Main zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert.

Kontakt:

Stadt Obernburg a.Main
Bauamt - Florian Frenzl
An der Wehrinsel 4
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de
Telefon: 06022 6191 42
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: bauamt@obernburg.de

Wasserwerk Stadt Obernburg
Wassermeister - Timo Bernard
Am Pilgerspfad 1
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de
Telefon: 06022 12 18
E-Mail: info@wasserversorgung-obernburg.de


 

 

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  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich