Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ärztliches Attest
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Kontakt:
Stadt Obernburg a.Main
Viktoria Specht
Römerstraße 62-64
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de
Telefon: 06022 6191 27
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: ordnungsamt@obernburg.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich