Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zum Parken als Handwerker mit wechselnden Einsatzstellen.
Zum Parken:
- ohne Parkscheibe
- im eingeschränkten Haltverbot
- an Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Entrichtung der Gebühr
- in Bewohner-Parkbereichen
- in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb gekennzeichneter Flächen
- in Fußgängerbereichen während der zugelassenen Lieferzeiten
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis der Notwendigkeit (z. B. Auftrag)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Kontakt:
Stadt Obernburg a.Main
Viktoria Specht
Römerstraße 62-64
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de
Telefon: 06022 6191 27
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: ordnungsamt@obernburg.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich