Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der erhobenen Gebühren richtet nach der Sondernutzungsgebührensatzung (SoNGebS) --> Link
Kontakt:
Stadt Obernburg a.Main
Viktoria Specht
Römerstraße 62-64
63785 Obernburg
Internet: http://www.obernburg.de
Telefon: 06022 6191 27
Telefax: 06022 6191 59
E-Mail: ordnungsamt@obernburg.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich